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Recht

Muss meine Website barrierefrei sein? Seit Juni 2025 ja, wenn Sie online Verträge anbahnen und kein Kleinstunternehmen sind.

Seit Juni 2025 Pflicht für viele Betriebe mit Online-Termin oder Shop. Die gute Nachricht: Barrierefrei ist auch besser für Google.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder anbahnen: Shops, Buchungen, Terminvereinbarungen, Anfragen mit Vertragsziel. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Umsatz, allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Praxen mit Online-Termin und Betriebe mit Shop oder Buchung sind meist betroffen. Barrierefrei bauen kostet bei Neubau kaum mehr, Nachrüsten 800 bis 3.000 Euro.

Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen oder anbahnen: Onlineshops, Buchungssysteme, Online-Terminvereinbarung, Bestellsysteme, Anfragen, die auf einen Vertrag zielen.

Nicht betroffen sind reine Informationsseiten ohne Vertragsanbahnung und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz, allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte online verkauft, fällt unabhängig von der Größe unter das Gesetz.

In der Praxis betroffen sind in unserer Region: Praxen mit Online-Terminbuchung, Betriebe mit Shop, Lieferdienste mit Bestellsystem, Gastgeber mit Direktbuchung, Steuerkanzleien mit Mandantenaufnahme online, sobald sie über die Kleinstgrenze kommen. Viele Handwerksbetriebe mit reinem Kontaktformular sind es nicht, sollten aber trotzdem barrierefrei bauen, aus einem einfachen Grund: Es hilft dem Ranking.

Was bedeutet barrierefrei?

Der Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Stufe AA. Für eine Betriebswebsite heißt das:

  • Kontrast: Text mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, große Schrift 3:1.
  • Tastatur: Alles ist ohne Maus bedienbar, mit sichtbarem Fokus.
  • Struktur: Eine H1, Überschriften in Reihenfolge, Listen als Listen, Tabellen als Tabellen.
  • Bilder: Alternativtexte für alles, was Inhalt trägt; dekorative Bilder leer markiert.
  • Formulare: Beschriftungen, Pflichtfelder gekennzeichnet, Fehlermeldungen verständlich.
  • Text statt Bild: Keine Preise, Öffnungszeiten oder Speisekarten nur als Grafik oder PDF.
  • Bewegung: Nichts flackert, Animationen lassen sich abschalten.
  • Sprache: Die Seitensprache ist gesetzt, Texte sind verständlich.

Dazu kommt bei betroffenen Betrieben eine Erklärung zur Barrierefreiheit: eine Seite, die beschreibt, was erfüllt ist, wo Grenzen liegen und wohin sich Nutzer wenden können.

Warum barrierefrei auch besser rankt

Weil Google dieselben Dinge braucht: Überschriftenstruktur, Alternativtexte, Text statt Bild, schnelle Bedienung auf dem Handy. Eine barrierefreie Seite ist eine Seite, die eine Maschine lesen kann, und das gilt für Screenreader wie für Suchmaschinen und KI-Suchen. Die Kontrastregel sorgt nebenbei dafür, dass die Seite auf dem Handy in der Sonne lesbar bleibt.

Was kostet Barrierefreiheit?

Bei einem Neubau fast nichts, wenn die Agentur ohnehin so baut. Wir tun das bei jeder Seite, unabhängig davon, ob der Betrieb unter das Gesetz fällt. Bei einer bestehenden, technisch gesunden Seite kostet die Nachrüstung 800 bis 3.000 Euro: Kontraste, Beschriftungen, Tastaturbedienung, Formulare, Alternativtexte, Erklärung. Bei alten Systemen oder Baukästen, die die Struktur vorgeben, ist der Relaunch oft der günstigere Weg.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen, ob Ihre Website Verträge anbahnt und ob Sie über der Kleinstgrenze liegen. Wenn ja: Bestandsaufnahme mit einem Prüfwerkzeug (Lighthouse, WAVE), Liste der Mängel, Behebung nach Wirkung, Erklärung zur Barrierefreiheit. Wenn nein: trotzdem die Grundregeln einhalten, weil sie Kunden und Google helfen. Die rechtliche Einordnung im Einzelfall bleibt bei Ihrem Anwalt oder Ihrer Kammer; wir setzen die Technik um.

Stand: . Preise netto, Änderungen nur bei echter Anpassung.

FAQ

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meine Handwerker-Website?

Wenn Kunden über die Website nur Kontakt aufnehmen, ohne Vertragsabschluss, in der Regel nicht. Bietet die Seite Online-Terminbuchung mit Verbindlichkeit oder einen Shop an, kann sie betroffen sein. Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Was ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme?

Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Wer Produkte online verkauft, fällt nicht unter die Ausnahme.

Was bedeutet barrierefrei konkret?

Orientierung an WCAG 2.1 Stufe AA: ausreichender Kontrast, Bedienung per Tastatur, Textalternativen für Bilder, klare Überschriftenstruktur, Formulare mit Beschriftungen und Fehlermeldungen, keine Inhalte nur in Bildern, Untertitel bei Videos, kein Flackern.

Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?

800 bis 3.000 Euro bei einer technisch gesunden Seite: Kontraste, Beschriftungen, Tastaturbedienung, Formulare, Alternativtexte, Erklärung zur Barrierefreiheit. Bei alten Systemen ist der Relaunch oft der günstigere Weg.

Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website?

Betroffene Betriebe müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen, in der Regel als eigene Seite, die beschreibt, was erfüllt ist und wo Grenzen liegen, mit Kontakt für Rückmeldungen.

Was passiert, wenn ich das BFSG ignoriere?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Nachbesserung verlangen und Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Wahrscheinlicher sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Und Sie verlieren Kunden, die die Seite nicht bedienen können.

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